Schwanger, weg vom Stuhl, bestenfalls eine andere Aufgabe. Elternzeit & -geld optimal geplant. Für Kita rechtzeitig angemeldet. Jetzt der Wiedereinstieg – nur wie?
Die Herausforderung beginnt also schon mit der Schwangerschaft, egal ob Sie für Zahnärztinnen in die Assistenzzeit fällt oder ein erstes Angestelltenverhältnis besteht. Das betrifft auch ZFA. Beide Fachkräfte müssen sofort die Bereiche meiden, wo ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, können also bestenfalls organisatorische oder verwaltungstechnische Aufgaben übernehmen. Da fällt u. U. eine Umsatzbeteiligung weg, die spürbar wird. Selbstständige Zahnärztinnen sind davon übrigens nicht betroffen.
Es empfiehlt sich daher, im Fall einer Schwangerschaft grundsätzlich mit seinem Arbeitgeber zu sprechen, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Elternzeit zu gestalten und zwischen den Partnern aufzuteilen. So kann sich auch der Arbeitgeber auf diese Situation einstellen und befristete Interimslösungen schaffen. Auch das Elterngeld fällt abhängig von der Dauer des Erhalts unterschiedlich hoch aus.
Wiedereinstiegszenarien als ArbeitnehmerIn
Wahrscheinlich wird es am Anfang nur mit einem Einschleichmodell in Teilzeit funktionieren und das ist meist die sinnvollste Variante für beide Seiten. Vor allem dann, wenn nach einer zeitnahen Rückkehr noch gestillt wird. Denn solange gestillt und/oder Milch abgepumpt wird, gilt weiterhin das Verbot, in Bereichen mit erhöhter Infektionsgefahr zu arbeiten. Das beschränkt das Beschäftigungsfeld erneut auf Organisation und Verwaltung ein, wofür eine Teilzeitstelle optimal ist.
Nimmt der Vater den 2. Teil der Elternzeit in Anspruch und stillt die Mutter nicht mehr, ist ein Wiedereinstieg auch in Vollzeit möglich. Nur braucht es dafür vor allem eine sichergestellte Kinderbetreuung, weil fortgesetzte Ausfälle sowohl beim Praxisinhaber, als auch bei den KollegInnen, die vertreten müssen, zu Unmut führen kann. Es könnte zum moralischen Spagat werden, weil man einerseits die Familie und das eigene Kind voranstellt, aber andererseits die Mehrbelastung der anderen nicht verantworten will.
Was können Praxis-InhaberInnen tun?
Schaffen Sie Klarheit, wie Sie zum Thema „Schwangerschaft, Elternzeit und Wiedereinstieg“ stehen. Am besten schon gleich im Rahmen Ihrer Stellenangebote und bei der Vertragsausgestaltung. Insbesondere junge Fachkräfte suchen unter diesem Gesichtspunkt faire Anstellungsbedingungen.
Nachfolgende 5 Punkte könnten in Ihr Stellenangebot einfließen, weil davon auszugehen ist, dass sie ohnehin zunehmend gefordert werden:
- Rückkehr aus der Elternzeit in ein flexibles Teilzeit-Modell
- Weiterbildungsangebote, um für die Überbrückungsaufgaben fit zu sein
- Zuschüsse für die Kinderbetreuung
- flexible Pausen, um das Stillen vor Ort oder zu Hause zu ermöglichen
Sind Sie InhaberIn einer sehr großen Praxis mit vielen jungen Müttern, lohnt es sich vielleicht darüber nachzudenken, eine Tagesmutter exklusiv zu beauftragen oder Möglichkeiten zu schaffen, dass man sein Baby auch mal mitbringen kann. Das zusammen sind alles wichtige Kriterien, die sehr wirksam zur Mitarbeiterbindung beitragen!