Glückwunsch zum neuen Job

Und was wird jetzt während der Probezeit aus meinem Sommer?

Die gute Nachricht ist, dass du auch in dieser Phase einen Anspruch auf Urlaub hast! 

Zunächst – je nach Arbeitsvertrag, den du unterschrieben hast, regelt die Probezeit ein gleichberechtigtes Testen. Du kannst nämlich checken, ob du dich im neuen Team wohlfühlst und ob die zugeteilten Aufgaben genau das sind, was du dir vorgestellt hast. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin können sich im Gegenzug davon überzeugen, was du wirklich draufhast und ob du aus deren Sicht zur Mannschaft und in das Konzept passt.

Hast du gehört, dass du während der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub hast? 

Na das ist kompletter Quatsch! Auch in dieser Zeit stehen Dir Urlaub bzw. freie Tage zu. Laut dem Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG, hast du allerdings erst nach 6 Monaten Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Trotzdem erwirbst du in den ersten Wochen und Monaten deiner Praxiszugehörigkeit einen anteiligen Urlaubsanspruch. Allerdings kann es dir passieren, dass du während deiner Anfangszeit nicht immer gleich freie Tage gewährt bekommst. Der Zahnarzt bzw. die Zahnärztin dürfen dir einzelne Urlaubstage sogar verweigern, wenn das aus betrieblichen Gründen für ihn/sie anders nicht möglich ist.

Triftige Gründe für eine solche Ablehnung sind:

  • aktuell ist extrem viel zu tun
  • der Krankenstand ist hoch
  • MitarbeiterInnen, die schon länger da sind, haben weit vor deiner Zugehörigkeit Urlaub fest gebucht und müssen teilweise auf Schulferien Rücksicht nehmen 
  • in dieser Praxis gibt es festgelegte Betriebsferien (müsste so aber auch im Arbeitsvertrag vereinbart sein) 

Wie viele Tage Urlaub kannst du während deiner Probezeit nehmen?

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auch du als neue Praxis-Mitarbeiterin einen Teilanspruch auf freie Tage hast, wenn du dich noch in der Probezeit befindest. Das bedeutet: Du hast auf jeden Fall einen Anspruch von einem Zwölftel des vollen Jahresurlaubes. Wenn du bspw. 24 Tage Urlaub bekommst, stehen Dir bei einer vereinbarten Fünf-Tage-Woche pro vollem Monat 2 Urlaubstage zu oder 12 für dieses halbe Jahr. Allerdings ist es eher unwahrscheinlich, dass Du diese Zeit zusammenhängend genehmigt bekommst.

Du brauchst unerwartet Sonderurlaub?

Weil es bspw. in deiner Familie einen Todesfall (naher Angehöriger) gibt oder du umziehst?

Hier hast Du nur gute Karten, wenn es im Arbeitsvertrag dazu Regelungen gibt. Ansonsten bleibt es eine kulante Entscheidung deines Chefs bzw. deiner Chefin.

Hingegen kannst du von der Arbeit freigestellt werden, wenn dein Kind (unter 12 Jahren) erkrankt ist und du es zu Hause wieder gesund pflegen musst. Bei dieser Art Freistellung bekommst du keine Lohnfortzahlung. Hier müsste dann deine Krankenkasse mit einer Lohnausgleichszahlung einspringen.

Was passiert mit deinem Anspruch auf Resturlaub, wenn du während der Probezeit gekündigt wirst oder selbst nicht mehr willst?

Hast Du beispielsweise in den ersten beiden Monaten keinen Urlaub genommen, wirst aber im dritten Monat gekündigt oder willst von selbst gehen, so hast du einen Anspruch auf diesen Resturlaub. Du als Arbeitnehmer kannst diese Tage also einfordern, solange du noch im Unternehmen arbeitest. 

Als Beispiel: Am 1. August gestartet, am 15. Oktober die Kündigung erhalten oder selbst hingeschmissen, so dass Dein Arbeitsverhältnis zum 31. Oktober endet. Wenn Du bis dahin noch keinen Urlaub genommen hast, stünden Dir bei 24 Urlaubstagen pro Jahr noch 6 freie Tage zu.

Noch ein kleiner Tipp: Sollte es aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, dass du deinen Resturlaub vor Ablauf der Kündigungsfrist antrittst, hast du das Recht, einen Geldersatz dafür zu verlangen. Du kannst dir also diese Urlaubstage auszahlen lassen.

Also, das Glück, einen neuen Job gefunden zu haben, muss Deine Sommerfreude nicht völlig ausbremsen. Vielleicht sind es im Moment nicht die 2 Wochen auf Mallorca, aber doch einige freie Tage am nahe gelegenen Badesee.

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